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Wie ist das rechtliche Modell zu verstehen? |
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Sie sind der Auftraggeber und unterschreiben mit dem inländischen oder ausländischen Pflegedienst (der Auftragnehmer) einen Betreuungsvertrag. Wir informieren sie durch unsere Homepage über mögliche Betreuungsunternehmen oder internationale Vermittlungsagenturen mit sitz in Deutschland die die Kontaktaufnahme zu fremden Pflegedienste erleichtern. Wir sind jedoch rechtlich gesehen kein Teil des Betreuungsvertrages und haften auch nicht für die Vertragserfüllung. Dies kann und macht auch nur der Pflegedienst als Auftragnehmer.
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