| Versicherungskunden haben großes Interesse an zusätzlichen Dienstleistungen der Unternehmen im Gesundheitsbereich. | |
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| Was zahlt die Kasse bei Pflege durch einen deutschen ambulanten Dienst? |
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Haben Pflegebedürftige keine Angehörigen oder Nachbarn , besteht die Möglichkeit, einen deutschen Pflegedienst zu beauftragen. Dies bedeutet, der Pflegebedürftige wird durch Pflegekräfte gemeinnütziger Einrichtungen oder ambulanter Pflegedienste versorgt. Wer Leistungen eines solchen Pflegedienstes in Anspruch nehmen will, sollte darauf achten, dass dieser von den Pflegekassen zugelassen ist und mit der Pflegekasse eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den ambulanten Dienst bis zu einem monatlichen Betrag von: Pflegestufe I: 384,- Euro Pflegestufe II: 921,- Euro Pflegestufe III: 1.432,- Euro Härtefall : 1.918,- Eur |
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