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Betreuung, Pflegedienst, Sanitätshäus, Pflegeheim, Rehabilitationsklinik
BERLIN (dpa). Die Pflegekassen zeigen sich offen für Nachbesserungen beim in die Kritik geratenen Benotungssystem für Pflegeeinrichtungen.
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Was zahlt die Kasse bei Pflege durch einen deutschen ambulanten Dienst? PDF Drucken E-Mail

  Haben Pflegebedürftige keine Angehörigen oder Nachbarn , besteht die Möglichkeit, einen deutschen Pflegedienst zu beauftragen. Dies bedeutet, der Pflegebedürftige wird durch Pflegekräfte gemeinnütziger Einrichtungen oder ambulanter Pflegedienste versorgt. Wer Leistungen eines solchen Pflegedienstes in Anspruch nehmen will, sollte darauf achten, dass dieser von den Pflegekassen zugelassen ist und mit der Pflegekasse eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat.

In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse  die Kosten für den ambulanten Dienst bis zu einem monatlichen Betrag von:

  • Pflegestufe   I: 384,- Euro

  • Pflegestufe  II: 921,- Euro

  • Pflegestufe III: 1.432,- Euro

  •       Härtefall     : 1.918,- Eur

     
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